Greenpeace forderte von der Betreiberin des AKWs in Leibstadt Transparenz über entwichene Radioaktivität via Abluftkamin. Die Betreiberin wehrte sich, aber erfolglos. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Messwerte veröffentlicht werden müssen.
Über die Abluftkamine der AKWs entweichet immer wieder radioaktives Material. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz haben ein Recht zu wissen, wie viel wovon. Das befand nun auch das Bundesgericht, welches dem vorherigen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes widersprach. Es stützt die Beschwerde von Greenpeace. Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) wehrte sich vergeblich.
Die Kernkraftwerk Leibstadt AG (KKL) muss dem ENSI Zugang zu den Abluftdaten des Kamins gewähren, wenn das ENSI dies verlangt. Sie kann so dem Wunsch von Greenpeace nachkommen und die Messwerte, die sogenannten EMI-Daten, veröffentlichen. Sie enthalten Angaben zu Edelgasen, Aerosolen und Jod bei Normalbetrieb sowie zu Edelgasen bei einem Störfallbetrieb.
«Das Bundesgericht hat eine Lanze gebrochen für das Recht der Öffentlichkeit auf den Zugang von umweltrelevanten Daten der Schweizer Atomkraftwerke. Wegweisend ist zudem der nun geregelte Zugriff auf Daten, welche das Eidgenössische Nuklearinspektorat zwar nicht mehr selber aufbewahrt, aber von den AKW-Betreibern einfordern kann», sagt Martin Looser, Anwalt für Greenpeace, in ihrer Stellungnahme.
» Beitrag in der Limmattaler Zeitung